CO-OPERAID macht sich für die Umsetzung des internationalen Kinderrechts auf Bildung stark, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus armen Familien in Afrika und Asien, welche besonders benachteiligt sind.
CO-OPERAID ermöglicht die Einlösung des Kinderrechts auf Bildung für Waisenkinder, darunter Aids-Waisen in Uganda, für Kinder ethnischer Minderheiten, Kinder armer Bauernfamilien in unterentwickelten Regionen sowie anderen Mädchen und Jungen aus sozial besonders benachteiligten Familien. Durch unsere Hilfe können sie die Schule besuchen und/oder eine Berufsbildung durchlaufen. Junge Menschen, die lesen und schreiben können, die lernen, sich entwickeln und ihr Wissen erweitern, haben durch diese Fähigkeiten die Chance, eine Arbeit zu finden und eine bessere Zukunft aufzubauen, in der sie ihr Leben eigenständig gestalten können.
Unsere Vision ist die Bildung für alle in guter Qualität. Dieses Engagement ist als Zweck in den Statuten des Vereins CO-OPERAID festgehalten: «CO-OPERAID setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Im Besonderen für das Recht auf Bildung und Ausbildung.»
Die zehn Kinderrechte
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht.
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
- Das Recht auf Gesundheit.
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
- Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Die Kinderrechte beruhen auf der UN-Kinderrechtskonvention, die im September 1990 in Kraft getreten ist. Siehe auch: Kinderrechte bei Unicef